Insassenunfallversicherung
Wenn Sie im Straßenverkehr als Halter ein Kraftfahrzeug führen wollen sind Sie verpflichtet, dieses zu versichern. Dabei ist vom Gesetzgeber her lediglich der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Bei weiteren Komponenten, die Sie zusätzlich in Ihre Autoversicherung einbauen können, haben Sie freie Wahl und können selbst entscheiden, ob Sie diese abschließen wollen.
In der Regel ergänzt man die Kfz-Haftpflicht noch mit einer Voll- oder Teilkasko. Etwas aus dem Blickfeld gerät in dem Zusammenhang aber die Frage wie sinnvoll es ist, z.B. eine Insassenunfallversicherung abzuschließen, die Sie ebenfalls als ein Baustein in Ihre Kfz-Versicherung integrieren können.
Generell ist zu sagen, dass eine Insassenunfallversicherung nur dann leistet, sollte die Kfz-Haftpflicht den Schaden nicht regulieren können oder wollen. Das kann z.B. dann passieren, wenn eine Unfallflucht vorliegt, der Schadensverursacher als Fußgänger keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder aber ein Wildunfall zu den Verletzungen geführt hat. In diesem Fall leistet die Insassenunfallversicherung in der Regel Schadensersatz.
Wie hoch der Schadensersatz ist hängt maßgeblich von der Versicherungssumme ab und davon, ob Sie bei der Versicherung das Platzsystem oder das Pauschalsystem gewählt haben.
Im Platzsystem müssen Sie alle Insassen, die Sie versichern wollen, mit Namen benennen. Allerdings erhalten bei einem Unfall auch nur die mit Namen benannten Personen eine Entschädigung.
Anders verhält es sich beim Pauschalsystem. Hier ist es gleich, wie viele Personen und wen Sie mit Ihrem Fahrzeug befördern. Bei einem Unfall erhalten alle Personen eine Entschädigung aus der Insassenunfallversicherung. Dabei wird die Versicherungssumme zu gleichen Teilen auf alle im Fahrzeug befindlichen Personen aufgeteilt; oftmals befindet sich in den Kfz-Versicherungsbestimmungen eine Klausel, dass sich die Versicherungssumme bei mehr als einem im Fahrzeug befindlichen Versicherten um 50 % erhöht, um der Gefahr des zu geringen Versicherungsschutzes entgegenzuwirken.
Sie sehen, es kommt vornehmlich darauf an, ob und wen, und wenn ja wie viele Personen Sie mit Ihrem Fahrzeug mitnehmen. Fahren Sie in der Regel alleine, ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung nicht notwendig. Auch als Absicherung für Ihre Familie ist die Versicherung eher nicht zu empfehlen.
Sollten Sie allerdings regelmäßig in Fahrgemeinschaften unterwegs sein, so ist der Abschluss dieser Versicherung in welcher Form auch immer sehr zu empfehlen.